Eine klassische Einzelpraxis ist für Anästhesisten unüblich. Stattdessen erfolgt die Niederlassung häufig als Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis, als Belegarzt in einer Klinik oder als Mitinhaber eines ambulanten Operationszentrums. Jedes Modell hat spezifische Anforderungen an Versicherungsschutz und Unternehmensstruktur.
Hintergrund
Anästhesisten, die sich niederlassen möchten, müssen zunächst eine Kassenzulassung oder eine Zulassung für ambulantes Operieren bei der KV beantragen. Alternativ arbeiten sie auf privatärztlicher Basis in Kooperation mit anderen Fachärzten. Die Haftpflichtversicherung muss das spezifische Haftungsrisiko der ambulanten Anästhesie abdecken.
Neben der Berufshaftpflicht sind Praxisversicherungen für Räumlichkeiten und Geräte, eine BU-Versicherung und eine angemessene Altersvorsorge zu planen. Als Selbständiger entfällt der Arbeitgeberzuschuss zur PKV, was die Krankenversicherungsplanung verändert.
Praktische Hinweise für Ärzte
- Klären Sie die Organisationsform der Niederlassung frühzeitig mit einem auf Ärzte spezialisierten Anwalt.
- Beantragen Sie die Kassenzulassung rechtzeitig, da Verfahren mehrere Monate dauern können.
- Überprüfen Sie Ihre Berufshaftpflicht auf die spezifischen Risiken der ambulanten Anästhesie.
- Als Selbständiger: Passen Sie PKV und Altersvorsorge an den Wegfall des Arbeitgeberzuschusses an.
- Ärzteversichert begleitet Anästhesisten auf dem Weg in die Selbständigkeit mit maßgeschneiderten Versicherungskonzepten.
Quellen:
- Kassenärztliche Bundesvereinigung: Niederlassung
- Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
- Bundesärztekammer: Weg in die Niederlassung
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