Die Facharztprüfung Arbeitsmedizin setzt eine 60-monatige Weiterbildungszeit voraus und wird vor der zuständigen Landesärztekammer abgelegt. Die Vorbereitung erfordert gezielte Lernstrategien, da das Fachgebiet Rechtskenntnisse, Epidemiologie und klinische Medizin verbindet.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Weiterbildungsordnung sieht 60 Monate Weiterbildung vor, davon 12 Monate in der Klinik
- Die Prüfung umfasst einen mündlichen Teil vor einer Prüfungskommission der Landesärztekammer
- DGUV-Schriften und die Leitlinien der DGAUM bilden die zentralen Prüfungsressourcen
Ausführliche Antwort
Angehende Arbeitsmediziner absolvieren ihre Weiterbildung überwiegend in Betriebsarztpraxen, arbeitsmedizinischen Diensten oder universitären Instituten. Die Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer legt fest, welche Kenntnisse und Fertigkeiten nachzuweisen sind: dazu gehören Arbeitsplatzbeurteilungen, Gefährdungsanalysen, Berufskrankheiten-Diagnostik sowie Kenntnisse des Arbeitsschutzrechts.
Zur Prüfungsvorbereitung empfehlen sich die Curricula der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sowie die Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Der Repetitorien-Kurs der DGAUM, der an verschiedenen Standorten angeboten wird, ist unter Prüfungskandidaten besonders beliebt. Typische Schwerpunkte der mündlichen Prüfung sind Berufskrankheitenliste (BKV), Eignungsuntersuchungen nach DGUV sowie arbeitsrechtliche Grundlagen wie das ArbMedVV.
Für die organisatorische Seite gilt: Weiterbildungszeiten sollten lückenlos dokumentiert sein und vom Weiterbildungsermächtigten unterschrieben werden. Fehlende Dokumentation führt häufig zu Verschiebungen des Prüfungstermins.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Arbeitsmediziner in der Prüfungsphase sollten frühzeitig prüfen, ob der gewählte Weiterbildungsermächtigte die erforderlichen Inhalte in vollem Umfang anbietet. Ärzteversichert berät Assistenzärzte in der Weiterbildungsphase auch zur Frage, welche Versicherungsanpassungen beim Übergang von der Assistenzarztstelle in eine eigenverantwortliche arbeitsmedizinische Tätigkeit notwendig sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Musterweiterbildungsordnung
- DGUV – Berufskrankheitenliste
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →