Die Niederlassung als Augenarzt erfordert eine sorgfältige Planung über mindestens ein bis zwei Jahre im Voraus. Neben der Kassenzulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung sind Standortwahl, Praxisfinanzierung und der richtige Versicherungsschutz zentrale Themen. Wer frühzeitig plant, vermeidet teure Fehler beim Praxisstart.
Hintergrund
Augenärzte benötigen für die vertragsärztliche Tätigkeit eine Zulassung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. In überversorgten Planungsbereichen ist eine Zulassung nur möglich, wenn ein Praxissitz übernommen oder ein Sonderbedarfssitz beantragt wird. Die Finanzierung einer Augenarztpraxis ist wegen teurer Geräte wie OCT, Spaltlampen und Lasereinheiten besonders kapitalintensiv. Neben Bankdarlehen können Fördermittel der KfW genutzt werden. Die Standortwahl beeinflusst den wirtschaftlichen Erfolg erheblich.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beginnen Sie frühzeitig mit der Bedarfsplanung Ihrer KV und ermitteln Sie freie Kassensitze in Ihrem Wunschgebiet. Erstellen Sie einen detaillierten Businessplan und holen Sie mehrere Finanzierungsangebote ein. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und sollte auf ophthalmologische Eingriffe zugeschnitten sein. Ärzteversichert hilft Ihnen, die passende Haftpflicht und eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Ihre Augenarztpraxis zu finden. Denken Sie auch an die Berufsunfähigkeitsversicherung und das Versorgungswerk.
Quellen
- KBV: Niederlassungsberatung für Vertragsärzte
- Bundesärztekammer: Niederlassung
- KfW: Förderung für Ärzte und Heilberufe
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