Chirurgen, die sich niederlassen wollen, stehen vor besonderen Herausforderungen: Die Investitionskosten für OP-Equipment sind hoch, und die Haftpflichtprämien fallen wegen des Eingriffsrisikos überdurchschnittlich aus. Eine Niederlassung als Vertragsarzt erfordert die Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung und einen durchdachten Businessplan.
Hintergrund
Chirurgen können sich als niedergelassene Vertragsärzte, als Belegärzte in Kooperation mit einem Krankenhaus oder im Rahmen eines MVZ niederlassen. Die Bedarfsplanung der KV entscheidet über die Möglichkeit einer Neuzulassung. Für ambulante Operationen ist eine Genehmigung nach dem AOP-Vertrag erforderlich. Neben Bankfinanzierungen spielen Investitionszuschüsse und Förderkredite eine Rolle. Der Standort sollte auf Einzugsgebiet und Wettbewerbssituation geprüft werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie frühzeitig die Zulassungssituation in Ihrer Region und holen Sie Beratung bei Ihrer KV ein. Kalkulieren Sie die Anlaufverluste und die benötigte Liquidität für die ersten Monate realistisch. Eine auf chirurgische Eingriffe zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung ist Pflicht. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Auswahl des optimalen Versicherungspakets für Ihre Chirurgenpraxis. Denken Sie auch an Inventarversicherung und Betriebsunterbrechungsschutz.
Quellen
- KBV: Niederlassung und Zulassung
- Bundesärztekammer: Praxisgründung
- KfW: Förderprodukte für Heilberufe
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