Die Niederlassung als Gynäkologin oder Gynäkologe erfordert neben der Kassenzulassung auch eine sorgfältige Planung der Praxisausstattung, des Personals und des Versicherungsschutzes. Wegen des erhöhten Haftpflichtrisikos in der Geburtshilfe und der Gynäkologie verdient die Berufshaftpflichtversicherung besondere Aufmerksamkeit.
Hintergrund
Gynäkologinnen und Gynäkologen können sich in Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder im MVZ niederlassen. Die Kassenzulassung erfolgt über die Kassenärztliche Vereinigung, die die Bedarfsplanung für den jeweiligen Planungsbereich durchführt. In überversorgten Regionen ist eine Zulassung nur über Praxisübernahme oder Sonderbedarfszulassung möglich. Die Praxisausstattung umfasst typischerweise Ultraschallgeräte, Kolposkop und ggf. ein Labor. Geburtshilfliche Tätigkeiten in der Niederlassung sind in der Regel auf Beleggeburtshilfe beschränkt.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beginnen Sie zwei Jahre vor dem geplanten Praxisstart mit der Recherche zu freien Kassensitzen. Erstellen Sie einen realistischen Finanzierungsplan und sprechen Sie mit Ihrer Hausbank sowie der KfW. Eine Berufshaftpflichtversicherung für gynäkologisch-geburtshilfliche Tätigkeiten ist unverzichtbar. Ärzteversichert hilft Ihnen, die optimale Berufshaftpflicht und ergänzenden Versicherungsschutz für Ihre Praxis zu finden. Vergessen Sie nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung und Ihre Altersvorsorge über das Versorgungswerk.
Quellen
- KBV: Niederlassung als Vertragsärztin
- Bundesärztekammer: Praxisgründung
- KfW: Existenzgründung Heilberufe
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