Die Niederlassung als HNO-Arzt erfordert umfangreiche Vorbereitung in rechtlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht. Wer rechtzeitig plant, vermeidet kostspielige Fehler und startet mit einer stabilen Patientenbasis. Typischerweise beginnt die Niederlassungsplanung zwei bis drei Jahre vor dem Eröffnungsdatum.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Kassenärztliche Zulassung prüfen: Bedarfsplanung der KV entscheidet über freie Planungsbereiche
  • Investitionsvolumen für eine HNO-Praxis: 150.000 bis 350.000 Euro, abhängig von Ausstattung und Lage
  • Sämtliche Versicherungen, Zulassungen und Genehmigungen sollten 6 Monate vor Praxiseröffnung beantragt sein

Ausführliche Antwort

Der erste Schritt zur HNO-Niederlassung ist die Analyse der Bedarfsplanung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung. In überversorgten Gebieten ist eine Kassenzulassung nur durch Nachfolge oder Praxiskauf möglich. In unterversorgten Regionen gibt es oft KV-Förderprogramme mit monatlichen Zuschüssen von bis zu 3.000 Euro über drei Jahre. Die Beratungsangebote der KV für Niederlassungswillige sind kostenlos und sehr informativ.

Für die Ausstattung einer HNO-Praxis sind spezifische Geräte notwendig: Audiometriegeräte (Reinton- und Sprachaudiometrie), ein HNO-Behandlungsstuhl, ein Nasopharyngoskop (starr und flexibel), ein Tympanometer sowie Grundausstattung für Operationen am Ohr. Die Investitionskosten belaufen sich je nach Praxisgröße und gewünschtem Leistungsspektrum auf 150.000 bis 350.000 Euro. Viele HNO-Ärzte entscheiden sich für eine Praxisübernahme, um den Patientenstamm sofort zu übernehmen.

Organisatorisch sind vor der Eröffnung folgende Schritte erforderlich: Zulassung beim Zulassungsausschuss der KV, Eintrag ins Arztregister der Ärztekammer, Anmeldung beim Finanzamt, Abschluss eines Mietvertrages und Umbaugenehmigungen, Einstellung der ersten MFA sowie Einrichten der Praxissoftware mit KBV-zertifiziertem Abrechnungssystem. Der gesamte Prozess dauert erfahrungsgemäß 6 bis 12 Monate.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

HNO-Ärzte in der Niederlassungsphase sollten von Anfang an alle notwendigen Versicherungen abschließen und kein Risiko offen lassen. Ärzteversichert erstellt ein maßgeschneidertes Versicherungspaket für Praxisgründungen, das Berufshaftpflicht, Praxisinhaltsversicherung, Betriebsunterbrechung und Berufsunfähigkeit enthält.

Quellen und weiterführende Informationen

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