Kinderärzte, die sich niederlassen möchten, profitieren von einer guten Versorgungssituation: In vielen Regionen ist der Bedarf an Kinderärzten höher als das Angebot. Gleichzeitig erfordert die Praxisgründung eine gründliche Vorbereitung in rechtlicher und finanzieller Hinsicht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vor der Niederlassung sollte geprüft werden, ob im Zulassungsbezirk offene Stellen bestehen oder ob ein Praxiskauf möglich ist
  • Kinderarztpraxen sind in ländlichen Regionen häufig unterversorgt, was die Zulassungschancen verbessert
  • Der Investitionsbedarf für eine Kinderarztpraxis liegt je nach Ausstattung zwischen 80.000 und 200.000 Euro

Ausführliche Antwort

Der erste Schritt zur Niederlassung als Kinderarzt ist die Prüfung der Zulassungssituation: Im Bedarfsplanungssystem der KVen werden die Verhältniszahlen je Planungsregion veröffentlicht. Bei einer Versorgungsquote unter 100 % sind Neuzulassungen möglich. Die Bundesärztekammer und die KVen bieten entsprechende Übersichten an.

Kinderärzte, die in gesperrten Regionen eine Praxis gründen wollen, können einen bereits zugelassenen Praxissitz kaufen. Die Kaufpreise für Praxissitze variieren je nach Patientenstamm, Lage und Umsatz: Für eine gut laufende Kinderarztpraxis in einer Großstadt werden 150.000 bis 500.000 Euro gezahlt.

Die Praxisfinanzierung erfolgt typischerweise über einen Apothekerbank- oder Ärztebank-Kredit mit Laufzeiten von 10 bis 15 Jahren. Gleichzeitig müssen Berufshaftpflicht, Praxisinhaltsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Kinderärzte vor der Niederlassung sollten frühzeitig mit der zuständigen KV Kontakt aufnehmen und einen Beratungstermin zur Bedarfsplanung vereinbaren. Ärzteversichert begleitet Kinderärzte beim Aufbau des gesamten Versicherungsportfolios für die neue Praxis.

Quellen und weiterführende Informationen

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