Die Notfallmedizin ist in Deutschland keine eigenständige Facharztbezeichnung, sondern wird als Zusatzbezeichnung erworben. Voraussetzung ist in der Regel die Facharztanerkennung in einem klinischen Fach sowie der Nachweis von Rettungsdiensteinsätzen und einer Fachkundeschulung. Die Prüfung erfolgt vor der Landesärztekammer.
Hintergrund
Die Weiterbildungsordnung schreibt für die Zusatzbezeichnung Notfallmedizin in der Regel 80 Stunden theoretische Ausbildung sowie den Nachweis von mindestens 50 Notfalleinsätzen im Rettungsdienst vor. Viele Kandidaten nutzen strukturierte Kurse wie den Advanced Trauma Life Support (ATLS) und den Advanced Cardiac Life Support (ACLS) zur Vorbereitung. Simulationstraining und Mega-Code-Kurse sind ebenfalls hilfreich. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland leicht.
Praktische Hinweise für Ärzte
Absolvieren Sie frühzeitig die geforderten Rettungsdiensteinsätze und dokumentieren Sie diese sorgfältig. Nutzen Sie strukturierte Notfallkurse und Simulationstraining. Ärzteversichert empfiehlt Ärzten im Rettungsdienst, ihren Versicherungsschutz auf notfallmedizinische Tätigkeiten zu prüfen, da besondere Haftungsrisiken bestehen können. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch für Notfallmediziner unverzichtbar.
Quellen
- Bundesärztekammer: Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
- Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI)
- KBV: Notfallversorgung
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