Da die Notfallmedizin eine Zusatzbezeichnung und kein eigenständiges Fachgebiet ist, lassen sich Notfallmediziner in der Regel als Allgemeinmediziner, Internisten oder in einem anderen klinischen Fach nieder. Die Zusatzbezeichnung kann jedoch als Alleinstellungsmerkmal und für die Organisation von Notfallversorgungsverträgen genutzt werden.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte mit notfallmedizinischer Zusatzbezeichnung übernehmen häufig Notdienste im kassenärztlichen Bereitschaftsdienst oder schließen Verträge mit Rettungsleitstellen ab. Die Kassenzulassung erfolgt über das Basisqualifikation. Bei der Standortwahl ist die Nähe zu Notaufnahmen und Rettungswachen strategisch sinnvoll. Die Praxisausstattung sollte auf notfallmedizinische Erst-Versorgung ausgelegt sein.
Praktische Hinweise für Ärzte
Planen Sie Ihre Niederlassung auf Basis Ihrer Facharztspezialisierung und nutzen Sie die Notfallmedizin als Differenzierungsmerkmal. Klären Sie mit Ihrer KV, welche Notfalldienstverträge möglich sind. Ärzteversichert hilft Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihre Praxis einschließlich notfallmedizinischer Tätigkeiten zu finden. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung und eine umfassende Berufshaftpflicht sind unverzichtbar.
Quellen
- KBV: Niederlassung
- Bundesärztekammer: Notfallmedizin Zusatz-Weiterbildung
- GKV-Spitzenverband: Notfallversorgung
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