Die Facharztprüfung Nuklearmedizin schließt eine vierjährige Weiterbildung ab und umfasst sowohl diagnostische als auch therapeutische Anwendungen radioaktiver Substanzen. Strahlenphysik, Strahlenschutz und klinische Bildgebung sind zentrale Prüfungsthemen. Die Prüfung wird vor der zuständigen Landesärztekammer abgelegt.

Hintergrund

Nuklearmedizinische Prüfungsthemen umfassen Szintigraphie, PET-CT, Radiojodtherapie sowie die Behandlung von Knochen- und Tumorschmerzen mit Radionukliden. Strahlenschutzrechtliche Kenntnisse sind ebenfalls Prüfungsgegenstand. Die Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN) bietet Fortbildungskurse und Repetitorien an. Praktische Erfahrung mit den wichtigsten nuklearmedizinischen Verfahren ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung.

Praktische Hinweise für Ärzte

Bereiten Sie sich gezielt auf strahlenphysikalische und klinische Fragen vor. Nutzen Sie die Fortbildungsangebote der DGN und des Bundesamtes für Strahlenschutz. Klären Sie Anmeldefristen bei Ihrer Landesärztekammer. Ärzteversichert empfiehlt Nuklearmedizinern, während der Weiterbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen und den Versicherungsschutz auf berufliche Strahlenexposition zu prüfen.

Quellen

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