Die Niederlassung als Nuklearmediziner ist mit erheblichen Investitionen in Gamma-Kameras, PET-CT-Geräte und strahlenschutzgerechte Praxisräume verbunden. Neben der Kassenzulassung sind behördliche Genehmigungen nach dem Strahlenschutzgesetz zwingend erforderlich. Eine frühzeitige Planung ist entscheidend.
Hintergrund
Nuklearmediziner benötigen für den Betrieb einer Praxis eine Genehmigung nach der Strahlenschutzverordnung sowie entsprechend ausgestattete Räumlichkeiten mit Abklinglager für radioaktive Abfälle. Die Kassenärztliche Vereinigung regelt über die Bedarfsplanung die Zulassungsmöglichkeiten. Die Investitionskosten für einen PET-CT können mehrere Millionen Euro betragen. Kooperationen mit anderen Praxen oder Krankenhäusern sind daher häufig. Für die Finanzierung eignen sich spezielle Bankdarlehen für Ärzte und KfW-Förderkredite.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie die strahlenschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen frühzeitig mit der zuständigen Behörde. Holen Sie Beratung bei Ihrer KV zur Zulassungssituation ein. Prüfen Sie Kooperationsmodelle, um Investitionskosten zu teilen. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Planung Ihres Versicherungsschutzes, insbesondere Berufshaftpflicht und Praxisinventarversicherung. Vergessen Sie auch die Betriebsunterbrechungsversicherung nicht.
Quellen
- KBV: Niederlassung als Vertragsarzt
- Bundesamt für Strahlenschutz: Genehmigungen
- Bundesärztekammer: Praxisgründung
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