Orthopäden gehören zu den häufig niedergelassenen Fachärzten. Die Niederlassung in der Orthopädie und Unfallchirurgie erfordert Kenntnisse in der Bedarfsplanung, der Praxisfinanzierung und des chirurgischen Versicherungsschutzes. Wer frühzeitig plant, kann eine wirtschaftlich erfolgreiche Praxis aufbauen.

Hintergrund

Orthopäden können sich in Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder im MVZ niederlassen. Für ambulante Operationen ist eine Genehmigung nach dem AOP-Vertrag erforderlich. Die Praxisausstattung umfasst Röntgenanlage, Ultraschall und für operative Praxen einen Eingriffsraum. In vielen Regionen ist die orthopädische Versorgung von Privatpatienten über die GOÄ-Abrechnung besonders ertragsrelevant. Die Kassenzulassung erfolgt über die KV auf Basis der Bedarfsplanung.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie die Bedarfsplanung Ihrer Wunschregion und holen Sie Niederlassungsberatung bei der KV ein. Kalkulieren Sie Anlaufverluste und Investitionskosten realistisch. Eine auf orthopädisch-chirurgische Tätigkeiten zugeschnittene Berufshaftpflichtversicherung ist Pflicht. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Auswahl der richtigen Haftpflicht und weiterer Versicherungsbausteine für Ihre Orthopädenpraxis.

Quellen

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