Palliativmedizin ist in Deutschland eine Zusatzbezeichnung, die auf einer abgeschlossenen Facharztausbildung aufbaut. Die Prüfung erfolgt vor der Landesärztekammer nach Absolvierung von Kursen im Umfang von 160 Stunden sowie einer klinischen Weiterbildungszeit in einer Palliativeinheit. Kommunikationskompetenz und Symptomkontrolle sind zentrale Prüfungsschwerpunkte.
Hintergrund
Für die Zusatzbezeichnung Palliativmedizin sind 160 Stunden Kurswissen gefordert, davon 40 Stunden in einem anerkannten Basiskurs. Praktische Erfahrung auf einer Palliativstation oder in einem spezialisierten Ambulanz-Team ist erforderlich. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zertifiziert Kurse und stellt Curricula bereit. Prüfungsthemen sind Schmerztherapie, Symptomkontrolle, ethische Entscheidungsfindung und Kommunikation mit Patienten und Angehörigen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Absolvieren Sie frühzeitig die geforderten Kurse und dokumentieren Sie Ihre palliativmedizinische Tätigkeit lückenlos. Nutzen Sie Angebote der DGP für zertifizierte Kurse. Ärzteversichert empfiehlt, für die psychisch belastende Arbeit in der Palliativmedizin auf einen ausreichenden Berufsunfähigkeitsschutz zu achten, der auch psychische Erkrankungen abdeckt. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Absicherung überprüfen möchten.
Quellen
- Bundesärztekammer: Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
- KBV: Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
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