Die Niederlassung als Psychiater oder Neurologe und Psychiater erfordert neben der Kassenzulassung häufig auch besondere Genehmigungen für die Abrechnung psychiatrischer und psychotherapeutischer Leistungen. Wegen des hohen Versorgungsbedarfs ist die Zulassungssituation in vielen Regionen günstiger als in anderen Fachgebieten.
Hintergrund
Niedergelassene Psychiater bieten ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen an. Für tiefenpsychologisch fundierte oder verhaltenstherapeutische Psychotherapie ist eine zusätzliche Qualifikationsgenehmigung der KV erforderlich. Die Praxisausstattung eines Psychiaters ist vergleichsweise kostenarm, da keine teuren medizinischen Geräte benötigt werden. Die Abrechnung erfolgt über den EBM und ggf. nach GOÄ für Privatpatienten. Wartelisten sind in der Psychiatrie weit verbreitet.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie frühzeitig die Qualifikationsanforderungen für psychiatrische und psychotherapeutische Leistungen mit Ihrer KV. Planen Sie Wartelisten-Management ein. Ärzteversichert empfiehlt Psychiatern, besonders auf den Schutz bei psychischer Erkrankung in der Berufsunfähigkeitsversicherung zu achten, da das Fachgebiet eine erhöhte psychische Belastung mit sich bringen kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung für ärztliche Tätigkeiten ist Pflicht.
Quellen
- KBV: Niederlassung Psychiatrie
- Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN)
- Bundesärztekammer: Niederlassung
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