Die Facharztprüfung Radiologie schließt eine fünfjährige Weiterbildung ab und prüft Kenntnisse in diagnostischer Bildgebung mit Röntgen, CT, MRT und Ultraschall sowie in interventioneller Radiologie. Strahlenschutzkenntnisse sind ebenfalls Prüfungsgegenstand. Die Prüfung erfolgt mündlich vor der Landesärztekammer.
Hintergrund
Wichtige Prüfungsthemen sind die Befundung von Thorax-, Abdomen- und Skelettaufnahmen, Neuroradiologie und interventionelle Verfahren. Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) bietet Fortbildungen und Repetitorien an. Fallbesprechungen im Team und Teilnahme an Tumorkonferenzen verbessern die klinische Urteilskraft. Strahlenschutzkurse nach der Röntgenverordnung sind Pflichtbestandteil der Weiterbildung.
Praktische Hinweise für Ärzte
Üben Sie regelmäßig die selbstständige Befundung der gängigen Bildgebungsmodalitäten. Nutzen Sie Repetitorien und Lernplattformen für Radiologiefälle. Klären Sie Anmeldefristen bei Ihrer Ärztekammer rechtzeitig. Ärzteversichert empfiehlt Radiologen, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, die auch bei Augenerkrankungen oder anderen die Befundungsfähigkeit einschränkenden Erkrankungen greift.
Quellen
- Bundesärztekammer: Weiterbildungsordnung Radiologie
- Deutsche Röntgengesellschaft (DRG)
- Bundesamt für Strahlenschutz: Strahlenschutz in der Medizin
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