Radiologische Praxen gehören zu den investitionsintensivsten Praxen überhaupt, da MRT-Geräte mehrere Millionen Euro kosten können. Neben der Finanzierungsplanung erfordert die Niederlassung als Radiologe Strahlenschutzgenehmigungen, eine Kassenzulassung und ein umfassendes Versicherungskonzept.
Hintergrund
Für den Betrieb einer radiologischen Praxis sind Genehmigungen nach dem Strahlenschutzgesetz für Röntgenanlagen und CT-Geräte erforderlich. MRT-Geräte unterliegen keiner Strahlenschutzbehörde, aber technischen Anforderungen. Die Kassenärztliche Vereinigung regelt über die Bedarfsplanung die Zulassungsmöglichkeiten. Kooperationen mit anderen Radiologen in Gemeinschaftspraxen oder MVZ können helfen, die Investitionskosten zu verteilen. Für die Finanzierung eignen sich KfW-Kredite und spezialisierte Arztpraxisdarlehen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie Strahlenschutzgenehmigungen frühzeitig mit der zuständigen Behörde. Holen Sie Finanzierungsangebote von verschiedenen Banken ein und prüfen Sie KfW-Fördermittel. Eine Berufshaftpflichtversicherung für radiologische Tätigkeiten und eine Praxisinventarversicherung für teure Geräte sind unverzichtbar. Ärzteversichert unterstützt Sie bei der Absicherung Ihrer Praxis mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen.
Quellen
- KBV: Niederlassung als Vertragsarzt
- Bundesamt für Strahlenschutz: Genehmigungen in der Radiologie
- KfW: Investitionsfinanzierung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →