Rechtsmediziner sind in Deutschland überwiegend an Universitätskliniken, staatlichen Instituten oder als beamtete Ärzte tätig. Eine klassische Niederlassung mit Kassenzulassung ist in der Rechtsmedizin unüblich, da die Leistungen nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden. Selbstständige Rechtsmediziner arbeiten als Gutachter oder in privatärztlichen Strukturen.

Hintergrund

Selbstständige Rechtsmediziner bieten Gutachtertätigkeiten für Gerichte, Versicherungen und Strafverfolgungsbehörden an. Die Abrechnungsgrundlage sind Honorare nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) oder privatärztliche Honorarvereinbarungen. Eine Gewerbe- oder Freiberufleranmeldung ist je nach Tätigkeitsschwerpunkt erforderlich. Der Aufbau eines Netzwerks zu Staatsanwaltschaften und Gerichten ist für selbstständige Rechtsmediziner entscheidend.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie, ob eine Tätigkeit als selbstständiger Gutachter für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist. Klären Sie steuerliche und versicherungsrechtliche Fragen mit einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater. Ärzteversichert berät Sie zu einer Berufshaftpflichtversicherung für Gutachtertätigkeiten. Denken Sie auch an eine ausreichende Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge.

Quellen

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