Unfallchirurgen, die sich niederlassen möchten, benötigen neben der Facharztanerkennung eine Kassenzulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung sowie eine spezifische Praxisausstattung mit Röntgenanlage, Gipsraum und Notfallausstattung. Die Vorbereitung sollte mindestens zwei Jahre vor dem geplanten Niederlassungstermin beginnen, da Zulassungsverfahren und Finanzierungsplanung erhebliche Vorlaufzeit erfordern. Besonders die D-Arzt-Zulassung (Durchgangsarzt) ist für Unfallchirurgen wirtschaftlich attraktiv und erfordert gesonderte Anforderungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ist Voraussetzung für die unfallchirurgische Niederlassung
  • D-Arzt-Zulassung (Durchgangsarzt) bei der Berufsgenossenschaft erhöht die Patientenzahlen erheblich
  • Investitionsbedarf für eine unfallchirurgische Praxis: oft 300.000 bis 600.000 Euro (Röntgen, Gipsraum, OP-Bereich)

Ausführliche Antwort

Die erste wichtige Entscheidung betrifft die Zulassungsart: Entweder übernehmen Unfallchirurgen eine bestehende Praxis mit Kassensitz oder sie beantragen eine Neuzulassung, die in den meisten Planungsbereichen durch Bedarfsprüfungen eingeschränkt ist. Bei Übernahme einer Praxis ist der Praxiswert zu ermitteln und finanzieren, was häufig einen Bankkredit mit Laufzeiten von 10 bis 20 Jahren erfordert.

Die D-Arzt-Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherungsträger (DGUV-Netz) ermöglicht es, Arbeitsunfälle im Auftrag der Berufsgenossenschaften zu behandeln. Sie setzt eine langjährige klinische Erfahrung (mindestens fünf Jahre) und eine vollständig ausgestattete Praxis mit Röntgenmöglichkeit voraus. D-Ärzte erzielen höhere Honorare und profitieren von einer stabilen Patientenzuweisung durch die BG-Stellen.

Für die Finanzplanung sind eine betriebswirtschaftliche Praxisanalyse und ein belastbarer Businessplan Grundvoraussetzung. Banken verlangen bei Praxiskrediten meist mindestens 10 bis 20 Prozent Eigenkapital. Zusätzlich sind Versicherungen für den Praxisbetrieb abzuschließen: Berufshaftpflicht, Praxisinhaltsversicherung, Praxisausfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung für den Praxisinhaber selbst.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Unfallchirurgen unterschätzen oft den Zeitbedarf für die D-Arzt-Zulassung und die kostenintensive Praxisausstattung. Ärzteversichert berät angehende Praxisinhaber bei der Absicherung ihrer Investition und der optimalen Versicherungsstruktur für unfallchirurgische Praxen.

Quellen und weiterführende Informationen

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