Zahnärzte können in Deutschland verschiedene Fachzahnarztbezeichnungen erwerben, darunter Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie Parodontologie. Die Prüfung erfolgt nach Abschluss der spezifischen Weiterbildung vor der Landeszahnärztekammer und ist eine mündliche und praktische Prüfung.
Hintergrund
Die Weiterbildungsordnungen für Fachzahnärzte werden von den Landeszahnärztekammern geregelt. Kieferorthopädische Weiterbildungen dauern in der Regel drei Jahre, oralchirurgische Weiterbildungen mindestens zwei Jahre. Prüfungsthemen variieren je nach Fachgebiet. Die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO) und andere Fachgesellschaften bieten Fortbildungen zur Prüfungsvorbereitung an. Das Führen von Behandlungsprotokollen und Fallsammlungen ist wichtig.
Praktische Hinweise für Ärzte
Dokumentieren Sie Ihre Behandlungsfälle sorgfältig und bereiten Sie typische Prüfungsfälle gemeinsam mit erfahrenen Kollegen vor. Nutzen Sie fachgesellschaftliche Fortbildungen und Repetitorien. Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten in der Fachweiterbildung, frühzeitig eine auf zahnärztliche Tätigkeiten abgestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Handprobleme wie Karpaltunnelsyndrom können die Berufsfähigkeit beeinflussen.
Quellen
- Bundeszahnärztekammer: Zahnärztliche Weiterbildung
- Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie (DGKFO)
- Deutsche Gesellschaft für Oralchirurgie (DGOralChir)
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