Die Vorbereitung auf die Niederlassung als Zahnarzt umfasst betriebswirtschaftliche, rechtliche und versicherungstechnische Aspekte. Eine strukturierte Planung mindestens ein Jahr vor der Praxisübernahme oder -gründung ist empfehlenswert.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Kassenzulassung bei der KZÄV (Kassenzahnärztliche Vereinigung) ist Voraussetzung für die Behandlung von GKV-Versicherten
- Praxisgründungskosten in der Zahnmedizin liegen je nach Ausstattung zwischen 200.000 und 600.000 Euro
- Der Businessplan und die Finanzierungsplanung sollten vor Bankgesprächen vollständig vorliegen
Ausführliche Antwort
Die Niederlassung als Zahnarzt beginnt mit der Entscheidung zwischen Praxisneugründung und Praxisübernahme. Eine Übernahme bietet den Vorteil eines vorhandenen Patientenstamms und sofortiger Einnahmen, erfordert aber eine sorgfältige Prüfung (Due Diligence) der Substanz, der Verträge und der wirtschaftlichen Situation der Praxis.
Formal muss jeder niedergelassene Zahnarzt bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zugelassen sein, um GKV-Patienten behandeln und abrechnen zu dürfen. Zusätzlich ist eine Mitgliedschaft in der Zahnärztekammer Pflicht. Die Approbation und ggf. eine Fachzahnarztanerkennung müssen vorliegen.
Für die Finanzierung der Praxis wenden sich Zahnärzte meist an Spezialbanken für Heilberufe. Der Businessplan sollte eine realistische Umsatzplanung für die ersten drei Jahre, eine Kostenanalyse und einen Tilgungsplan enthalten. Zahnärzte sollten außerdem alle relevanten Versicherungen vor der Eröffnung abschließen: Berufshaftpflicht, Praxisinhaltsversicherung, Berufshaftpflicht, Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Die Niederlassung als Zahnarzt ist eine umfassende unternehmerische Entscheidung. Ärzteversichert begleitet Zahnärzte bei der vollständigen Absicherung rund um die Praxisgründung und stellt sicher, dass kein Versicherungsbaustein fehlt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundeszahnärztekammer – Niederlassung
- KBV – Praxisgründung
- Bundesministerium für Gesundheit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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