Die Anstellung im Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) ist für viele Ärzte eine attraktive Alternative zur eigenen Niederlassung. Geregelte Arbeitszeiten, Planungssicherheit und ein festes Gehalt sprechen für diese Arbeitsform. Vor dem Vertragsabschluss sollten jedoch einige wichtige Punkte geprüft werden.

Hintergrund

MVZ sind nach dem SGB V organisierte Einrichtungen, in denen Ärzte verschiedener Fachrichtungen angestellt oder als Gesellschafter tätig sein können. Der Arztvertrag im MVZ ist ein Arbeitsvertrag, der die Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Konkurrenzklauseln regelt. Die fachärztliche Weiterbildung kann in manchen MVZ absolviert werden, wenn eine Weiterbildungsermächtigung vorliegt. Das wirtschaftliche Risiko trägt der MVZ-Träger, nicht der angestellte Arzt.

Praktische Hinweise für Ärzte

Lassen Sie Ihren MVZ-Vertrag von einem auf Arztrecht spezialisierten Anwalt prüfen, bevor Sie unterschreiben. Achten Sie besonders auf Konkurrenzklauseln und Abwerbeverbote. Klären Sie, welche Berufshaftpflichtversicherung der MVZ-Träger für Sie abschließt und ob Sie zusätzlichen Schutz benötigen. Ärzteversichert berät Sie zu einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, die unabhängig vom Arbeitgeber gilt, und zu Ihrer Altersvorsorge über das Versorgungswerk.

Quellen

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