Der Chefarzt-Vertrag ist ein besonderer Dienstvertrag mit spezifischen Regelungen, die sich wesentlich von einem normalen Angestelltenverhältnis unterscheiden. Das Liquidationsrecht, also das Recht zur privaten Abrechnung von Wahlleistungen, ist ein zentrales Merkmal. Vor der Unterzeichnung sollte der Vertrag sorgfältig geprüft werden.
Hintergrund
Chefarzt-Verträge regeln neben dem Grundgehalt das Liquidationsrecht für Privatpatienten, die Beteiligung an Einnahmen aus der Chefarzt-Liquidation, Regelungen zu Abwesenheitsvertretungen und Nebentätigkeiten sowie Haftungsregelungen. Besondere Bedeutung haben Freistellungsklauseln für den Fall von Behandlungsfehlerhaftung. Die GOÄ-Abrechnung als Chefarzt erfordert die Einhaltung strikter Vorgaben. Krankenhausträger verhandeln Vertragsdetails individuell.
Praktische Hinweise für Ärzte
Lassen Sie den Chefarzt-Vertrag von einem auf Medizin- und Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt prüfen. Achten Sie auf Regelungen zur Liquidationsabrechnung, zu Konkurrenzklauseln nach der Anstellung und zur Haftungsfreistellung. Ärzteversichert empfiehlt Chefärzten, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die über den Krankenhausschutz hinausgeht. Prüfen Sie außerdem Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge, da das Versorgungswerk-Modell für Chefärzte besondere Überlegungen erfordert.
Quellen
- Bundesärztekammer: Chefarztvertrag
- Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG): Musterverträge
- Marburger Bund: Chefarztrecht
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