Die Assistenzarztzeit ist finanziell oft eng, aber der ideale Zeitpunkt für wichtige Finanzentscheidungen. Insbesondere die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte frühzeitig abgeschlossen werden, wenn noch keine Vorerkrankungen vorliegen. Auch die Pflichtmitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk beginnt mit Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit.
Hintergrund
Assistenzärzte sind in der Regel Pflichtmitglieder im ärztlichen Versorgungswerk ihrer Landesärztekammer. Die Beiträge werden automatisch vom Gehalt abgezogen. Zusätzlich zur Versorgungswerksrente können freiwillige Einzahlungen die Altersvorsorge aufstocken. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte im jungen Alter ohne Vorerkrankungen abgeschlossen werden, da die Prämien dann am günstigsten sind. Erste Sparbeiträge in ETF-Sparplänen sind auch bei begrenztem Einkommen möglich.
Praktische Hinweise für Ärzte
Schließen Sie frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und nutzen Sie die günstigeren Prämien im jungen Alter. Informieren Sie sich über Ihr ärztliches Versorgungswerk und die Möglichkeiten freiwilliger Einzahlungen. Ärzteversichert berät Assistenzärzte zu einem bedarfsgerechten Einstiegsversicherungspaket, das mit dem steigenden Einkommen wächst. Fragen Sie nach der Nachversicherungsgarantie.
Quellen
- Bundesärztekammer: Ärztliches Versorgungswerk
- KBV: Versorgungswerk für Ärzte
- BaFin: Berufsunfähigkeitsversicherung
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