Teilzeitarbeit ist im Arztberuf zunächst an Kliniken üblich, spielt aber auch bei niedergelassenen Ärzten in der Gemeinschaftspraxis eine Rolle. Eine Reduzierung der Arbeitszeit hat Auswirkungen auf Einkommen, Versorgungswerk, Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung, die vorab bedacht werden müssen.
Hintergrund
Teilzeitärzte haben in der Regel geringere Versorgungswerk-Beiträge, was die spätere Rente reduziert. Bei Berufsunfähigkeit wird die versicherte Rente mit dem tatsächlichen Einkommen vor Eintritt der BU verglichen, sodass bei geringem Teilzeiteinkommen der Anspruch sinken kann. Die Krankenversicherungspflicht als angestellter Arzt richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Freiwillige Zusatzversicherungen können sinnvoll sein. Niedergelassene Ärzten in Teilzeit müssen die Betriebskosten trotz geringerer Einnahmen tragen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Überprüfen Sie Ihren BU-Vertrag und klären Sie, wie Teilzeiteinkommen die Leistungsansprüche beeinflusst. Passen Sie ggf. die Versicherungssummen an. Ärzteversichert berät Sie zu den Auswirkungen von Teilzeit auf Ihre gesamte Absicherungssituation und zeigt Ihnen Optimierungspotenziale auf. Sprechen Sie uns an, bevor Sie die Arbeitszeit reduzieren.
Quellen
- Bundesärztekammer: Teilzeitarbeit für Ärzte
- KBV: Teilzeitzulassung
- BaFin: Berufsunfähigkeitsversicherung bei Teilzeit
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