Der Übergang vom angestellten Arzt zum selbstständigen Praxisinhaber ist ein großer Schritt mit weitreichenden rechtlichen, finanziellen und versicherungsrechtlichen Konsequenzen. Wer sich gut vorbereitet, vermeidet teure Fehler und startet sicher in die Selbstständigkeit.
Hintergrund
Als Praxisinhaber tragen Ärzte das unternehmerische Risiko selbst. Das bedeutet: keine Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber, keine betriebliche Altersvorsorge des Arbeitgebers und volle Verantwortung für Versicherungen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss nun selbst abgeschlossen werden. Zusätzlich sind Betriebshaftpflicht, Inventarversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung erforderlich. Steuerlich wechseln Ärzte von der Lohnsteuer zur Einkommensteuer mit Vorauszahlungspflicht.
Praktische Hinweise für Ärzte
Besprechen Sie mit einem auf Ärzte spezialisierten Steuerberater die steuerlichen Folgen des Übergangs. Schließen Sie alle notwendigen Praxisversicherungen ab, bevor Sie den ersten Patienten behandeln. Ärzteversichert unterstützt Sie beim Aufbau eines vollständigen Versicherungspakets für Ihre neue Praxis und passt bestehende Versicherungen an die geänderte Situation an. Kontaktieren Sie uns frühzeitig.
Quellen
- KBV: Niederlassung und Praxisführung
- Bundesärztekammer: Niederlassung
- GDV: Unternehmensversicherungen
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