Arbeitsschutz in der Arztpraxis ist gesetzlich vorgeschrieben und umfasst Gefährdungsbeurteilungen, Schutzausrüstungen und Unterweisungen. Die Kosten sind überschaubar, wenn man sie als Betriebsausgaben steuerlich absetzt und Fördermöglichkeiten nutzt.
Hintergrund
Das Arbeitsschutzgesetz und die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) verpflichten Arztpraxen zur Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Dazu gehören Nadelstichverletzungsschutz, Hygieneschutzmaßnahmen, ergonomische Arbeitsplatzgestaltung und regelmäßige Unterweisungen der Mitarbeitenden. Kosten für Arbeitsschutz sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Die BGW bietet Praxishilfen und Beratung an.
Praktische Hinweise für Ärzte
Erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung für Ihre Praxis und setzen Sie geforderte Schutzmaßnahmen um. Nutzen Sie die Beratungsangebote der BGW kostenlos. Alle Ausgaben für Schutzausrüstung, Schulungen und Maßnahmen sind Betriebsausgaben und mindern Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Ärzteversichert empfiehlt, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch Arbeitsunfälle von Mitarbeitenden abdeckt.
Quellen
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsschutzgesetz
- KBV: Arbeitsschutz in der Praxis
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