Die DSGVO gilt für Arztpraxen als besonders sensibel, da Gesundheitsdaten zu den schützenswertesten Datenkategorien gehören. DSGVO-konforme Maßnahmen wie sichere IT-Systeme, verschlüsselte Kommunikation und Datenschutzbeauftragter verursachen laufende Kosten, die als Betriebsausgaben abgesetzt werden können.
Hintergrund
Arztpraxen sind nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet, Patientendaten besonders zu schützen. Bei mehr als 20 Mitarbeitenden ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Maßnahmen umfassen verschlüsselte E-Mail-Kommunikation, sichere Patientenverwaltungssoftware, regelmäßige Mitarbeiterschulungen und ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Datenschutzpannen können zu Bußgeldern bis zu 20 Millionen Euro führen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beauftragen Sie einen auf Arztpraxen spezialisierten Datenschutzberater und setzen Sie die DSGVO-Anforderungen Schritt für Schritt um. Alle Kosten für Datenschutzmaßnahmen sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Ärzteversichert empfiehlt, eine Cyber-Versicherung abzuschließen, die bei Datenschutzverletzungen und Hackerangriffen schützt. Sprechen Sie uns auf Absicherungsmöglichkeiten an.
Quellen
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
- KBV: Datenschutz in der Arztpraxis
- Bundesärztekammer: IT-Sicherheit und Datenschutz
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