Hygienemanagement in der Arztpraxis ist nach dem Infektionsschutzgesetz und den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts verpflichtend. Die Kosten für Desinfektionsmittel, Schutzausrüstung, Sterilisation und Schulungen sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Für größere Investitionen wie Autoklaven gibt es Finanzierungsmöglichkeiten.

Hintergrund

Das Hygienemanagement umfasst regelmäßige Hygienebegehungen, einen Hygieneplan, Schulungen des Personals und die ordnungsgemäße Aufbereitung von Medizinprodukten. Die Kosten variieren je nach Praxisgröße und -art. Für spezialärztliche Praxen mit invasiven Verfahren sind die Hygieneanforderungen besonders hoch. Einmalige Investitionen wie Autoklaven oder Siegelnahtgeräte können über Bankdarlehen oder Leasing finanziert werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Erstellen Sie einen auf Ihre Praxis zugeschnittenen Hygieneplan und überprüfen Sie diesen regelmäßig. Nutzen Sie Beratungsangebote der Kassenärztlichen Vereinigung und der Gesundheitsämter. Alle laufenden Hygienekosten sind Betriebsausgaben. Ärzteversichert empfiehlt, für größere Hygieneequipment-Anschaffungen eine Praxisinventarversicherung abzuschließen.

Quellen

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