Die Finanzierung von Praxisräumen über einen Mietvertrag ist für viele Ärzte die flexiblere Alternative zum Immobilienkauf. Entscheidend sind die Vertragsgestaltung, die Mietlaufzeit und die steuerliche Behandlung der Mietkosten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Praxismiete ist als Betriebsausgabe vollständig steuerlich absetzbar
- Lange Mietlaufzeiten (10 bis 15 Jahre) bieten Planungssicherheit, schränken aber Flexibilität ein
- Kaution und Ausbaukosten sind häufig vorfinanziert und müssen im Liquiditätsplan berücksichtigt werden
Ausführliche Antwort
Die monatliche Praxismiete wird als Betriebsausgabe direkt vom Praxisgewinn abgezogen und senkt damit die Steuerlast. Typische Praxismietpreise in Großstädten liegen bei 15 bis 30 Euro pro Quadratmeter, in ländlichen Regionen bei 8 bis 15 Euro. Für eine 150 Quadratmeter große Praxis bedeutet das monatliche Mietkosten von 1.200 bis 4.500 Euro.
Bei Vertragsabschluss sollte auf folgende Punkte geachtet werden: Mietlaufzeit und Optionsrechte (Verlängerungsoption nach Ablauf der Erstlaufzeit), Mietanpassungsklauseln (Indexmiete an VPI oder Staffelmiete), Regelungen zum Ausbau und zur Rückbaurpflicht sowie die Klärung, wer Schönheitsreparaturen trägt.
Für die Finanzierung der Anfangsinvestition (Kaution, Umbaukosten, Erstausstattung) bieten die KfW und die apoBank Praxisgründungskredite an. Die apoBank beispielsweise finanziert bis zu 100 Prozent der Gründungskosten, wenn ein tragfähiger Businessplan vorliegt. Alternativ sind kurz- bis mittelfristige Betriebsmittelkredite für die Anschubfinanzierung möglich.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Praxismieter sollten ihren Mietvertrag auf Klauseln prüfen, die bei unvorhergesehenen Ereignissen (Insolvenz des Vermieters, strukturelle Mängel) relevant sind. Ärzteversichert empfiehlt, parallel zum Mietvertrag eine Praxisausfallversicherung abzuschließen, die auch bei Mietausfall oder Zwangsräumung greift.
Quellen und weiterführende Informationen
- KfW – Gründungsfinanzierung
- Bundesärztekammer – Praxisgründung
- Bundesfinanzministerium – Betriebsausgaben
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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