Personalmanagement in der Arztpraxis umfasst Gehaltsabrechnung, Arbeitszeit- und Urlaubsverwaltung, Personalentwicklung und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften. Die Finanzierung erfolgt entweder über eigenes Personal (Praxismanager), externe Dienstleister (Steuerbüro, HR-Dienstleister) oder digitale Lösungen (HR-Software). Die Wahl hängt von der Praxisgröße und den verfügbaren Budgets ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Kleine Praxen lagern die Lohnbuchhaltung sinnvollerweise an den Steuerberater aus, was monatlich 50 bis 200 Euro pro Mitarbeiter kostet
- Ab fünf bis zehn Mitarbeitern lohnt sich die Einführung einer HR-Software, die Urlaubsverwaltung, Arbeitszeiterfassung und Dienstplangestaltung digitalisiert
- Kosten für professionelles Personalmanagement sind als Betriebsausgaben steuerlich voll abzugsfähig
Ausführliche Antwort
Die Lohn- und Gehaltsabrechnung gehört zu den komplexesten administrativen Aufgaben in der Praxis, da neben Steuer- und Sozialversicherungsrecht auch besondere Regelungen für Minijobber, Teilzeitkräfte und medizinische Fachangestellte (MFA-Tarifvertrag) zu beachten sind. Der MFA-Tarifvertrag wird zwischen dem Verband medizinischer Fachberufe und dem Arbeitsgeberverband ausgehandelt und regelt Gehaltstabellen, Zulagen und Arbeitszeiten.
Mittlere Praxen (drei bis zehn Ärzte) können von einem professionellen Praxismanager profitieren, der nicht nur Personalfragen, sondern auch Qualitätsmanagement und Beschaffung koordiniert. Das Gehalt eines qualifizierten Praxismanagers liegt typischerweise zwischen 40.000 und 55.000 Euro brutto jährlich.
Digitale Personalmanagement-Lösungen wie Personio, Sage HR oder praxisspezifische Anbieter erlauben die Verwaltung von Dienstplänen, Urlaubsanträgen und Arbeitsverträgen in der Cloud. Investitionen in digitales HR zahlen sich durch Zeitersparnis und Fehlervermeidung schnell aus.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Personalkosten sind der größte Einzelposten in einer Arztpraxis. Ärzteversichert weist darauf hin, dass auch Personalkostenabsicherung ein Thema ist: Im Krankheitsfall des Praxisinhabers laufen Personalkosten weiter, weshalb eine ausreichende Betriebsunterbrechungsversicherung und ein solider Liquiditätspuffer unerlässlich sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- BMAS – Arbeitsrecht für Arbeitgeber
- Bundesärztekammer – Praxisführung
- KBV – Personalmanagement in der Praxis
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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