Die Praxisabgabe ist für viele niedergelassene Ärzte ein bedeutender Teil ihrer Altersvorsorge. Der Erlös aus dem Praxisverkauf hängt vom Praxiswert, der Nachfolgersituation und der steuerlichen Gestaltung ab. Eine frühzeitige Planung erhöht den Erlös und reduziert die Steuerbelastung.
Hintergrund
Der Praxiswert wird in der Regel nach dem modifizierten Ertragswertverfahren berechnet, das unter anderem Jahresüberschuss, Patientenstamm und Praxisstandort berücksichtigt. Die Kassenärztliche Vereinigung muss der Praxisübergabe zustimmen und genehmigt die Nachfolge. Der Erlös aus dem Praxisverkauf unterliegt besonderen steuerlichen Begünstigungen nach §§ 16, 34 EStG, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine professionelle Bewertung und steuerliche Beratung sind unerlässlich.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beginnen Sie mit der Nachfolgesuche mindestens drei bis fünf Jahre vor der geplanten Abgabe. Beauftragen Sie eine professionelle Praxisbewertung und klären Sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten mit einem Steuerberater. Ärzteversichert empfiehlt, die Praxisabgabe in das Gesamtkonzept der Altersvorsorge einzuplanen und rechtzeitig zu prüfen, ob das Versorgungswerk und private Vorsorge die Einkommenslücke nach der Abgabe schließen.
Quellen
- KBV: Praxisabgabe und Nachfolge
- Bundesärztekammer: Praxisabgabe
- Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information: Praxisbewertung
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