Die Praxisausfallversicherung sichert das Einkommen eines niedergelassenen Arztes ab, wenn die Praxis aufgrund von Krankheit oder Unfall zeitweilig geschlossen werden muss. Im Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung deckt sie auch kürzere Ausfallzeiten ab. Prämien können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte erhalten bei Krankheit keine Gehaltsfortzahlung vom Arbeitgeber. Gleichzeitig laufen Praxiskosten wie Miete, Personal und Kredite weiter. Die Praxisausfallversicherung ersetzt in der Regel die entgangenen Einnahmen abzüglich ersparter Betriebskosten. Die Versicherungssumme orientiert sich am Tagesumsatz der Praxis. Es gibt unterschiedliche Modelle mit verschiedenen Karenztagen, ab denen die Leistung beginnt.
Praktische Hinweise für Ärzte
Ermitteln Sie den durchschnittlichen Tagesumsatz Ihrer Praxis und wählen Sie eine Versicherungssumme, die Ihre laufenden Fixkosten deckt. Prüfen Sie, ab wie vielen Karenztagen die Versicherung leistet und ob das Krankengeld der GKV oder eine private Krankentagegeldversicherung die Lücke schließt. Ärzteversichert berät Sie zu einer maßgeschneiderten Praxisausfallversicherung und koordiniert diese mit Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Quellen
- GDV: Betriebsunterbrechungsversicherung
- KBV: Praxisrisiken und Absicherung
- BaFin: Krankentagegeldversicherung
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