Eine professionelle Praxisbewertung ist die Grundlage für jeden Praxiskauf oder Praxisverkauf. Die Kosten für eine solche Bewertung liegen je nach Umfang und Bewerter zwischen 2.000 und 8.000 Euro. Wer eine Praxis kaufen möchte, kann die Kosten oft über das Akquisitionsdarlehen mitfinanzieren. Verkäufer finanzieren die Bewertung in der Regel aus dem laufenden Praxisumsatz oder aus angesparten Rücklagen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Praxisbewertungskosten liegen je nach Anbieter und Praxisgröße zwischen 2.000 und 8.000 Euro
- Bei Praxiskauf kann die Bewertung Teil des Akquisitionsfinanzierungsdarlehens sein
- Steuerlich sind Praxisbewertungskosten als Betriebsausgaben absetzbar, wenn sie im betrieblichen Interesse anfallen
Ausführliche Antwort
Die Praxisbewertung kann von verschiedenen Fachleuten durchgeführt werden: von Steuerberatern mit Praxisberatungs-Schwerpunkt, von Wirtschaftsprüfern, von spezialisierten Beratungsunternehmen (z. B. Oberender, healthconsult) oder von der Kassenärztlichen Vereinigung, die Orientierungswerte herausgibt. Die Methodik basiert in Deutschland üblicherweise auf dem modifizierten Ertragswertverfahren der Bundesärztekammer.
Der ermittelte Praxiswert setzt sich aus materiellem Wert (Inventar, Geräte, EDV) und immateriellem Wert (Goodwill: Patientenstamm, Lage, Mitarbeiterstruktur) zusammen. Für Kaufinteressenten, die einen Bankkredit für den Praxiskauf benötigen, verlangen die meisten Banken eine externe Praxisbewertung als Kreditunterlage. Die Kosten können in solchen Fällen als Teil der Gesamtfinanzierung über das Bankdarlehen abgedeckt werden.
Verkäufer sollten die Kosten der Bewertung als steuerlich absetzbare Betriebsausgabe behandeln, sofern die Bewertung im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit steht. Eine frühzeitige Bewertung, 2 bis 3 Jahre vor dem geplanten Verkauf, ermöglicht auch strategische Maßnahmen zur Wertsteigerung.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, für die Praxisbewertung einen unabhängigen Gutachter zu wählen, der keine Interessenkonflikte hat, also weder vom Käufer noch vom Verkäufer beauftragt und vergütet wird. Eine neutrale Bewertung schützt beide Seiten und verhindert spätere Streitigkeiten über den vereinbarten Kaufpreis.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Praxisbewertung
- KBV – Praxisübergabe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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