Die Praxisübernahme bietet gegenüber der Neugründung den Vorteil eines etablierten Patientenstamms und damit schnellerer Einnahmen. Der Kaufpreis setzt sich aus materiellem und immateriellem Wert zusammen. Für die Finanzierung sind Eigenkapital, Bankdarlehen und ggf. Förderkredite erforderlich.
Hintergrund
Der Kaufpreis einer Praxis wird nach dem modifizierten Ertragswertverfahren ermittelt. Dabei werden materieller Wert (Geräte, Inventar) und immaterieller Wert (Goodwill, Patientenstamm) addiert. Eine unabhängige Praxisbewertung schützt vor Überbezahlung. Bei der Finanzierung verlangen Banken typischerweise 20 bis 30 Prozent Eigenkapital. KfW-Förderkredite können die Finanzierung ergänzen. Die steuerliche Behandlung des Kaufpreises sollte vorab mit einem Steuerberater besprochen werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beauftragen Sie vor der Übernahme eine unabhängige Praxisbewertung. Prüfen Sie die Praxisunterlagen, Umsätze und Kosten der letzten Jahre sorgfältig. Klären Sie mit der KV, ob die Kassenzulassung übergehen kann. Ärzteversichert empfiehlt, im Rahmen der Praxisübernahme auch den Versicherungsschutz des Vorgängers zu überprüfen und alle Praxisversicherungen neu auf Ihren Bedarf auszurichten.
Quellen
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