Qualitätsmanagement (QM) ist in deutschen Arztpraxen nach §§ 135a ff. SGB V für alle zugelassenen Vertragsärzte verpflichtend. Die Einführung eines QM-Systems verursacht einmalige Implementierungskosten sowie laufende Kosten für Wartung und Zertifizierung. Diese Ausgaben sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Hintergrund
In Deutschland sind anerkannte QM-Systeme für Arztpraxen unter anderem QEP (Qualität und Entwicklung in Praxen) und EPA (Europäisches Praxisassessment). Die Implementierungskosten variieren je nach Praxisgröße und gewähltem System zwischen 2.000 und 10.000 Euro. Laufende Kosten für Schulungen, Software und optionale Zertifizierungen kommen hinzu. Die KBV bietet Informationen und Unterstützung bei der QM-Einführung an.
Praktische Hinweise für Ärzte
Wählen Sie ein anerkanntes QM-System, das auf Ihre Praxisgröße und -art passt. Alle Kosten für Einführung, Schulungen und Software sind vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Ärzteversichert empfiehlt, QM-Investitionen in die jährliche Betriebsplanung einzukalkulieren. Ein gut funktionierendes QM kann auch dazu beitragen, Haftungsrisiken zu reduzieren.
Quellen
- KBV: Qualitätsmanagement in der Praxis
- Bundesärztekammer: Qualitätsmanagement
- GKV-Spitzenverband: Qualitätsmanagement Vertragsärzte
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