Ein auf Ärzte spezialisierter Steuerberater kennt die steuerlichen Besonderheiten einer Arztpraxis: Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Umsatzsteuerbefreiung für Heilbehandlungen, Investitionsabzugsbeträge und die Abgrenzung privater von betrieblichen Ausgaben. Die richtige Wahl spart Steuern und schützt vor Fehlern.

Hintergrund

Arztpraxen sind steuerlich freiberufliche Tätigkeiten und unterliegen der Einkommensteuer, nicht der Gewerbesteuer. Medizinische Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG können geplante Anschaffungen steuerlich vorziehen. Ein Steuerberater mit Heilberufeerfahrung kennt diese Besonderheiten und kann Praxisinhaber optimal beraten.

Praktische Hinweise für Ärzte

Fragen Sie Kollegen nach Empfehlungen und suchen Sie nach Steuerberatern mit dem Schwerpunkt Heilberufe oder Freie Berufe. Ärzteversichert empfiehlt, Steuerberater und Versicherungsmakler eng zu vernetzen, damit steuerliche und versicherungstechnische Aspekte aufeinander abgestimmt werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine Empfehlung suchen.

Quellen

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