Anästhesisten haben je nach Tätigkeitsform unterschiedliche steuerliche Anforderungen. Angestellte Anästhesisten an Kliniken zahlen Lohnsteuer, niedergelassene Anästhesisten versteuern Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Ein Steuerberater mit Heilberufeerfahrung kennt diese Unterschiede.

Hintergrund

Niedergelassene Anästhesisten rechnen Leistungen nach der GOÄ ab und erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, die der Einkommensteuer unterliegen. Beleg- und Konsiliartätigkeiten können steuerliche Sonderaspekte aufwerfen. Chefärzte für Anästhesie haben zusätzlich Einnahmen aus der Liquidation von Wahlleistungen, die korrekt versteuert werden müssen. Nur ein Steuerberater mit Arzt-Erfahrung kennt alle diese Besonderheiten.

Praktische Hinweise für Ärzte

Suchen Sie nach Steuerberatern mit nachgewiesener Erfahrung in der Beratung von Ärzten oder speziell von Klinikärzten. Fragen Sie Kollegen nach Empfehlungen. Ärzteversichert kann Sie bei der Vernetzung mit spezialisierten Steuerberatern unterstützen, damit steuerliche und versicherungstechnische Aspekte aufeinander abgestimmt sind.

Quellen

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