Arbeitsmediziner, die als selbstständige Betriebsärzte tätig sind, erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit und unterliegen besonderen steuerlichen Regelungen. Ein Steuerberater mit Erfahrung im Bereich Heilberufe und Freie Berufe ist hier besonders wertvoll.

Hintergrund

Selbstständige Arbeitsmediziner schließen Betreuungsverträge mit Unternehmen ab und rechnen ihre Leistungen privatärztlich ab. Diese Einnahmen sind als freiberufliche Tätigkeit von der Gewerbesteuer befreit. Für die Umsatzsteuer gilt die Befreiung nach § 4 Nr. 14 UStG nur für Heilbehandlungen, während arbeitsmedizinische Beratungsleistungen umsatzsteuerpflichtig sein können. Diese Abgrenzung erfordert Erfahrung.

Praktische Hinweise für Ärzte

Suchen Sie einen Steuerberater, der sowohl Heilberufe als auch Betriebsberatung kennt. Klären Sie die Umsatzsteuer-Pflicht für Ihre Leistungen von Anfang an. Ärzteversichert empfiehlt, Steuerberatung und Versicherungsberatung zu verzahnen, damit alle steuerlich absetzbaren Versicherungsprämien korrekt erfasst werden. Sprechen Sie uns an.

Quellen

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