Augenärzte führen operative Eingriffe durch und haben spezifische Haftpflichtrisiken, die ein Versicherungsmakler ohne Arztkenntnis nicht vollständig einschätzen kann. Ein auf Ärzte spezialisierter Makler findet die passende Haftpflichtlösung für ophthalmologische Eingriffe.

Hintergrund

Die Berufshaftpflichtversicherung für Augenärzte muss alle relevanten Eingriffe abdecken: Kataraktoperationen, Lasereingriffe, intravitreale Injektionen und Glaukomoperationen. Die Prämien richten sich nach dem Tätigkeitsprofil und der Anzahl der Eingriffe. Niedergelassene Augenärzte benötigen eine eigene Berufshaftpflicht. Für besonders risikoreiche Eingriffe können Sonderdeckungen erforderlich sein.

Praktische Hinweise für Ärzte

Prüfen Sie Ihre aktuelle Berufshaftpflicht auf vollständigen Einschluss aller Eingriffe, die Sie durchführen. Wenden Sie sich an Ärzteversichert für eine auf Ihr Tätigkeitsprofil als Augenarzt zugeschnittene Beratung. Wir analysieren Ihren Bedarf und empfehlen die optimale Haftpflichtlösung sowie ergänzenden Versicherungsschutz für Ihre Praxis.

Quellen

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