Chirurgen als niedergelassene Ärzte haben besondere steuerliche Anforderungen: Abschreibungen für teure Instrumente und Geräte, GOÄ-Abrechnung, Investitionsabzugsbeträge und die korrekte Trennung privater von betrieblichen Kosten. Ein Steuerberater mit Heilberufekenntnissen ist unerlässlich.
Hintergrund
Chirurgische Praxen haben oft hohe Investitionskosten für OP-Equipment. Diese können über mehrere Jahre abgeschrieben werden, was die Steuerlast senkt. Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG ermöglichen es, geplante Anschaffungen steuerlich vorzuziehen. Ein erfahrener Steuerberater kennt diese Instrumente und nutzt sie optimal für seine Mandanten in Chirurgenpraxen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Achten Sie bei der Steuerberaterauswahl auf nachgewiesene Erfahrung mit Arztpraxen oder Freien Berufen. Fragen Sie nach Referenzen aus dem chirurgischen Bereich. Ärzteversichert arbeitet eng mit spezialisierten Steuerberatern zusammen und kann Empfehlungen geben, damit Ihre steuerliche und versicherungstechnische Absicherung optimal aufeinander abgestimmt ist.
Quellen
- Bundessteuerberaterkammer: Steuerberatersuche
- KBV: Steuerliche Hinweise für Praxisinhaber
- Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)
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