HNO-Ärzte bieten häufig sowohl kassenärztliche Leistungen als auch ambulante Operationen und Privatleistungen wie Hörgeräteanpassungen und Schlafmedizin an. Diese Kombination erfordert genaue steuerliche Abgrenzung und einen erfahrenen Steuerberater.
Hintergrund
Die steuerliche Behandlung von ambulanten Operationen und privatärztlichen Leistungen unterscheidet sich von reinen Kassenleistungen. Hörgeräteakustik und Privatleistungen können teilweise umsatzsteuerpflichtig sein. Abschreibungen für HNO-Endoskope, Hörprüfgeräte und andere Spezialequipment müssen korrekt behandelt werden. Ein Steuerberater mit Heilberufekenntnissen kennt diese Besonderheiten.
Praktische Hinweise für Ärzte
Suchen Sie einen Steuerberater mit nachgewiesener Erfahrung in HNO-Praxen oder ähnlichen operativ-konservativ tätigen Arztpraxen. Ärzteversichert kann Sie bei der Vernetzung mit spezialisierten Steuerberatern unterstützen. Sprechen Sie uns an.
Quellen
- Bundessteuerberaterkammer: Steuerberatersuche
- Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde (DGHNO)
- KBV: Steuerliche Grundlagen für Praxisinhaber
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →