Internisten haben als niedergelassene Ärzte typische steuerliche Anforderungen: EBM- und GOÄ-Abrechnung, Abschreibungen für internistische Geräte und die optimale Nutzung steuerlicher Gestaltungsinstrumente. Ein Steuerberater mit Heilberufeerfahrung ist dabei unverzichtbar.

Hintergrund

Niedergelassene Internisten versteuern Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG ermöglichen es, geplante Anschaffungen wie Ultraschallgeräte oder EKG-Systeme steuerlich vorzuziehen. Die korrekte Abgrenzung von Kassen- und Privateinnahmen ist wichtig. Schwerpunktinternisten mit Labortätigkeit haben zusätzliche steuerliche Aspekte durch Laboreinnahmen.

Praktische Hinweise für Ärzte

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Quellen

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