Kardiologen brauchen einen Steuerberater, der die Besonderheiten des Arztberufes kennt: GOÄ-Abrechnung, Liquidationsrecht, Praxisgründungskosten und das Zusammenspiel von Berufshaftpflicht und Steuerstrategie. Ein Allround-Steuerberater ohne Medizinkenntnis ist hier im Nachteil.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Steuerberater mit Schwerpunkt Heilberufe kennt arztspezifische Steuervorteile und Fallstricke
  • Regelmäßige BWA-Auswertungen helfen, die Praxisfinanzen im Blick zu behalten
  • Empfehlungen von Kollegen und Praxisnetzen sind häufig die zuverlässigste Quelle

Ausführliche Antwort

Kardiologen als niedergelassene Ärzte stehen vor spezifischen Steuerfragen: Wie wird das Liquidationsrecht des angestellten Kardiologen steuerlich behandelt? Wie werden Geräte-Investitionen in EKG-Anlagen, Echokardiographen oder Stresstest-Ergometer abgeschrieben? Welche Kosten für Kongresse und Fortbildungen können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden?

Ein Steuerberater mit Schwerpunkt Heilberufe kennt die Antworten. Er weiß, dass der EBM-Quartalsabschluss steuertechnisch anders zu behandeln ist als eine Unternehmens-P&L, dass Überweisungsgebühren in Gemeinschaftspraxen nicht als Korruption gelten dürfen und wie die steuerliche Optimierung bei Praxisgemeinschaft versus Berufsausübungsgemeinschaft funktioniert.

Die Suche nach dem richtigen Steuerberater: Bundessteuerberaterkammer-Verzeichnis für lizenzierte Berater, Empfehlungen aus dem Kollegenkreis (KV-Stammtisch, Berufsverbände), Anfrage beim lokalen KV-Beauftragten. Ein erstes Beratungsgespräch sollte kostenlos oder günstig sein; seriöse Berater bieten das an.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Steuerberatung und Versicherungsberatung gehen Hand in Hand: Die steuerliche Behandlung von Altersvorsorge-Beiträgen (Rürup, bAV) hängt von der korrekten steuerrechtlichen Struktur ab. Ärzteversichert empfiehlt Kardiologen, Steuerberater und Versicherungsmakler früh miteinander in Kontakt zu bringen.

Quellen und weiterführende Informationen

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