Kinderärzte haben als Fachärzte für Kinder und Jugendliche eine besondere Verantwortung. Behandlungsfehler bei Neugeborenen oder Kleinkindern können erhebliche langfristige Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Ein spezialisierter Makler findet die richtige Berufshaftpflichtlösung.
Hintergrund
Die Berufshaftpflicht für Kinderärzte deckt die ambulante pädiatrische Versorgung ab, einschließlich Impfungen, Notfallbehandlungen und pädiatrischer Diagnostik. Für spezielle Tätigkeiten wie Neonatologie oder pädiatrische Notfallversorgung können höhere Deckungssummen erforderlich sein. Kinderärzte mit Belegarzt-Tätigkeit benötigen zudem spezielle Deckungen für stationäre Behandlungen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beschreiben Sie Ihrem Makler das vollständige Leistungsspektrum Ihrer Kinderarztpraxis. Ärzteversichert berät Kinderärzte zu Berufshaftpflicht und allen weiteren Versicherungsbausteinen einer Kinderarztpraxis. Vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ)
- BaFin: Berufshaftpflicht
- KBV: Versicherungsschutz
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