Notfallmediziner sind im Rettungsdienst und in der Notaufnahme tätig und haben spezifische Haftpflichtbedürfnisse. Die Absicherung von Notarzt-Einsätzen, stationären Notaufnahmen und niedergelassener Notfallversorgung erfordert angepasste Versicherungslösungen.
Hintergrund
Notärzte, die im Rettungsdienst tätig sind, sind in der Regel über die Haftpflichtversicherung des Trägers oder des Rettungsdienstes abgedeckt. Für selbstständige Notarzttätigkeiten oder nebenamtliche Notarzteinsätze kann jedoch eine eigene Berufshaftpflicht erforderlich sein. Niedergelassene Ärzte mit notfallmedizinischer Zusatzbezeichnung müssen prüfen, ob ihre Praxishaftpflicht auch notfallmedizinische Tätigkeiten außerhalb der Praxis abdeckt.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie mit Ihrem Versicherungsmakler, welche Ihrer Tätigkeiten durch bestehende Versicherungen abgedeckt sind und wo Lücken bestehen. Ärzteversichert berät Sie zu einer lückenlosen Absicherung aller notfallmedizinischen Tätigkeiten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Analyse.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI): Notfallmedizin
- BaFin: Berufshaftpflichtversicherungen
- KBV: Notfallversorgung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →