Notfallmediziner haben je nach Beschäftigungsform unterschiedliche steuerliche Anforderungen: Angestellte Klinikärzte zahlen Lohnsteuer, freiberufliche Notärzte versteuern Honorareinnahmen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Ein Steuerberater mit Heilberufekenntnissen hilft bei der richtigen Einordnung.
Hintergrund
Nebenamtliche Notarzt-Honorare aus selbstständiger Tätigkeit sind einkommensteuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Fahrtkosten, Berufsbekleidung und Fortbildungskosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die umsatzsteuerliche Behandlung von Notarzt-Honoraren ist ein komplexes Thema, das erfahrene Beratung erfordert.
Praktische Hinweise für Ärzte
Klären Sie mit einem Steuerberater frühzeitig, wie Ihre Notarzt-Honorareinnahmen steuerlich zu behandeln sind. Ärzteversichert empfiehlt, Steuer- und Versicherungsberatung aufeinander abzustimmen. Sprechen Sie uns an.
Quellen
- Bundessteuerberaterkammer: Steuerberatersuche
- KBV: Steuerliche Grundlagen für Ärzte
- Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie (DGAI)
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