Notfallmediziner haben je nach Beschäftigungsform unterschiedliche steuerliche Anforderungen: Angestellte Klinikärzte zahlen Lohnsteuer, freiberufliche Notärzte versteuern Honorareinnahmen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Ein Steuerberater mit Heilberufekenntnissen hilft bei der richtigen Einordnung.

Hintergrund

Nebenamtliche Notarzt-Honorare aus selbstständiger Tätigkeit sind einkommensteuerpflichtig und müssen in der Einkommensteuererklärung deklariert werden. Fahrtkosten, Berufsbekleidung und Fortbildungskosten können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die umsatzsteuerliche Behandlung von Notarzt-Honoraren ist ein komplexes Thema, das erfahrene Beratung erfordert.

Praktische Hinweise für Ärzte

Klären Sie mit einem Steuerberater frühzeitig, wie Ihre Notarzt-Honorareinnahmen steuerlich zu behandeln sind. Ärzteversichert empfiehlt, Steuer- und Versicherungsberatung aufeinander abzustimmen. Sprechen Sie uns an.

Quellen

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