Orthopäden und Unfallchirurgen haben erhöhte Haftpflichtrisiken durch operative Eingriffe, insbesondere bei Endoprothetik und Wirbelsäuleneingriffen. Ein spezialisierter Versicherungsmakler findet die richtige Berufshaftpflichtlösung für das individuelle Operationsspektrum.
Hintergrund
Die Berufshaftpflicht für Orthopäden muss alle ambulanten und belegärztlichen Operationen, die Endoprothetik und konservative Therapien abdecken. Implantat-assoziierte Haftungsrisiken und die Haftung bei revisionspflichtigen Eingriffen sind besondere Aspekte. Die Prämien sind abhängig vom Operationsvolumen und -spektrum. Ein Makler mit Ortho-Erfahrung kann die Qualität der Deckungsbedingungen beurteilen.
Praktische Hinweise für Ärzte
Beschreiben Sie Ihrem Makler Ihr operatives Spektrum genau. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Deckungssummen noch angemessen sind. Ärzteversichert berät Orthopäden zu Berufshaftpflicht und allen weiteren Praxisversicherungen. Vereinbaren Sie eine unverbindliche Analyse Ihrer aktuellen Absicherung.
Quellen
- Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU)
- BaFin: Berufshaftpflichtversicherungen
- KBV: Versicherungsschutz in der Praxis
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