Orthopäden als niedergelassene Ärzte haben erhebliche Investitionskosten für OP-Equipment, Röntgenanlagen und Implantate. Ein Steuerberater mit Erfahrung in orthopädischen Praxen kennt die Abschreibungsregeln für medizinische Geräte und Implantate.

Hintergrund

Orthopädische Praxen haben gemischte Einnahmequellen aus EBM-Abrechnung und privatärztlichen Leistungen nach GOÄ. Implantate werden als durchlaufende Posten abgerechnet und müssen steuerlich korrekt behandelt werden. Investitionen in Röntgenanlagen, Ultraschallgeräte und OP-Besteck können über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Gutachtertätigkeiten für Berufsgenossenschaften oder Gerichte sind steuerlich gesondert zu behandeln.

Praktische Hinweise für Ärzte

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Quellen

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