Palliativmediziner, die in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) tätig sind, haben besondere Abrechnungsstrukturen. SAPV-Verträge werden mit den Krankenkassen ausgehandelt und haben eigene Abrechnungsmodalitäten. Ein Steuerberater mit Palliativ- oder Allgemeinmedizin-Kenntnissen ist empfehlenswert.
Hintergrund
In der SAPV werden ärztliche Leistungen nach dem Vertragsarztrecht abgerechnet. Hausärzte mit Palliativweiterbildung, die SAPV-Leistungen erbringen, haben steuerlich ähnliche Anforderungen wie andere niedergelassene Ärzte. Die Kosten für Fortbildungen im Bereich Palliativmedizin sowie für Supervisionen können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Suchen Sie einen Steuerberater mit Kenntnissen in Allgemeinmedizin oder internistischen Praxen, der die SAPV-Abrechnung kennt. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungsaspekten der Palliativmedizin und kann Empfehlungen für spezialisierte Steuerberater geben.
Quellen
- Bundessteuerberaterkammer: Steuerberatersuche
- KBV: SAPV-Abrechnung
- Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)
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