Pathologen haben spezifische steuerliche Anforderungen: Gutachtereinnahmen, Nebeneinkünfte aus Forschung und Lehre sowie die Abrechnung nach GOÄ für privatärztliche Leistungen erfordern einen Steuerberater mit Erfahrung im Heilberufebereich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Steuerberater sollte Erfahrung mit Freiberuflern und Heilberufen haben
  • GOÄ-Abrechnung, Gutachtertätigkeit und Forschungsförderung haben eigene steuerliche Regeln
  • Spezialisierte Kanzleien für Ärzte sind z.B. Ecovis, KPMG Healthcare oder regionale Heilberufekanzleien

Ausführliche Antwort

Pathologen in Krankenhäusern mit zusätzlicher Gutachtertätigkeit erzielen Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Gehalt) und aus freiberuflicher Tätigkeit (Gutachten, GOÄ-Privatpatienten). Dieser Mix erfordert einen Steuerberater, der beide Einkunftsarten beherrscht und die Gestaltungsmöglichkeiten (z.B. Betriebsausgabenabzug, Arbeitszimmer, Fortbildungskosten) optimal nutzt.

Spezifisch für Pathologen sind außerdem: Einkünfte aus der Beteiligung an einem pathologischen Gemeinschaftslabor (GbR oder GmbH), Forschungsförderungen und Drittmittel (teilweise steuerbefreit), sowie Honorare für Lehraufträge an Universitäten. Für all diese Sachverhalte ist ein Steuerberater mit Praxisnähe zur Medizin notwendig.

Zur Suche geeigneter Berater empfiehlt sich die Anfrage beim Berufsverband Deutscher Pathologen oder bei der Ärztekammer, die regionale Listen mit auf Heilberufe spezialisierten Kanzleien führt. Alternativ bieten Kanzleien wie Ecovis, Treuhand Hannover oder spezialisierte Regionalberater Beratung speziell für Ärzte und Mediziner an.

Worauf Pathologen besonders achten sollten

Steuer- und Versicherungsberatung sollten aufeinander abgestimmt sein. Ärzteversichert arbeitet eng mit Steuerberatern aus dem Heilberufeumfeld zusammen und empfiehlt auf Wunsch geeignete Kanzleien für Pathologen.

Quellen und weiterführende Informationen

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